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unsere Satzung, unsere Gartenordnung, das Bundeskleingartengesetz

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unsere Gartenordnung


Auszug:

Die Gartenordung regelt die Gestaltung und Nutzung der Kleingärten in der Kleingartenanlage Gleisdreieck Werderau e. V. Die Gartenordung ist Bestandteil der Pachtverträge zwischen der Stadt Nürnberg und dem Kleingartenverein sowie dem Kleingartenverein und den Pächtern der Gartenparzellen. Sie gilt außerdem als Bestandteil der Satzung. Der Gartenordnung liegen die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BkleingG) in der jeweils gültigen Ausgabe und des Pachtvertrages zwischen der Stadt Nürnberg und dem Kleingartenverein Gleisdreieck Werderau e. V. zu Grunde. Die Vorgaben der Gartenordnung sind für jeden Pächter der Kleingartenanlage bindend.

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unsere Satzung


Auszug:

§6 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten. Die Mitglieder der Gartenkolonie verpflichten sich, diese Satzung und die Gartenordnung einzuhalten. Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die Mitglieder haben das Recht: a. bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung mitzubestimmen, Anträge und Beschwerden einzubringen sowie ein Amt zu übernehmen, b. Anträge und Beschwerden zu Angelegenheiten, für die die Stadt Nürnberg zuständig ist, über den Kleingartenverein an die zuständige Behörde der Stadt Nürnberg zu richten, c. die Beratung durch den Fachberater in Anspruch zu nehmen.

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Bundeskleingartengesetz


Auszug:

§ 3 Kleingarten und Gartenlaube (1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. (2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein

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