über
uns




der Vorstand stellt sich vor

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1.Vorsitzender

Rainer Zanger

Garten 47

Keilstr. 04

90455 Nürnberg

Tel.: 0172 / 8619673

 

Meine Aufgaben

Die Interessen des Vereines vertreten 100%
Pächtern helfen 100%
Schriftverkehr veranlassen 100%
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2.Vorsitzender

Reinhold Pfeilschmidt

Garten 66

Forsterstr. 37

90441 Nürnberg

Tel.: 0911 / 413892

rwpfeilis@t-online.de

Meine Aufgaben

Schnittstelle zur Stadt Nürnberg100%
Pächtern helfen 100%
organisatorisches 100%
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Kassier

Rainer Narr

Garten 31

Neunkirchener Str. 81

90469 Nürnberg

Tel.: 0911 / 3728147

Meine Aufgaben

Finanzen überwachen 100%
Pächtern helfen100%
organisatorisches 100%
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Fachberater

Uwe Kestner

Garten 29

Spießstr. 02

90441 Nürnberg

Tel.: 0911 / 412548

Meine Aufgaben

technische Hilfe in allen Belangen100%
Pächtern helfen 100%
Beratung bei allen Gartenfragen100%
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Schriftführerin

Gerlinde Jung

Garten 27

Spießstr. 02

90441 Nürnberg

Tel.: 0151 / 15362084

gerlindejung@yahoo.de

Meine Aufgaben

den gesamten Schriftverkehr des Vereines führen 100
Pächtern helfen 100
organisatorisches 100
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Vereinsvorstand

wozu eigentlich?

Vielen stellt sich die Frage nach Sinn und Nutzen eines Vorstandes oder eines eingetragenen Vereines überhaupt.

Was würde ohne Verein passieren?

Es gäbe unsere Gartenanlage schlicht und ergreifend NICHT.

Um unsere Gartenanlage nutzen zu können, bedarf es eines Vertrages mit der Stadt Nürnberg. Diese hat festgelegt, dasss unser Gelände als Gartensiedlung, unter Führung eines Vereines genutzt werden kann. Dies ist somit nicht unsere Entscheidung. Der Vorteil liegt allerdings klar auf der Hand: Spekulationen, Explosion der qm-Preise usw. wird 100% vorgebeugt. Unsere Anlage, unsere Parzellen sind für jedermann und von jedermann bezahlbar.

Der Gesetzgeber schreibt wiederum zur Führung eines Vereines einen Vorstand (bestehend aus mehreren Mitgliedern) vor. Gibt es diesen Vorstand nicht, oder ist die Zahl der Vorstandsmitglieder nicht ausreichend und somit nicht  gesetzeskonform, wird dieser Verein aufgelöst.

Es gibt ihn nicht mehr.

Und wenn es keinen Verein mehr gibt, dann haben Sie als Pächter auch keine Grundlage mehr, eine Parzelle von selbigem zu mieten. Ihr Pachtvertrag gilt als erloschen.

In diesem Fall hat dann wiederum die Stadt Nürnberg als Eigentümer das Recht zu entscheiden, was mit dem Gelände geschieht

Sie könnte es z.B. einer anderen Nutzung (Bebauung...) zuführen

Sie könnte die Anlage in einem anderen Verein aufgehen lassen (mit dessen Regelungen selbstverständlich, ALLE Hecken z.B. 120cm hoch ...)

Der Vorstand vertritt den Kleingartenverein (und somit jeden Pächter) gerichtlich und außergerichtlich (§26BGB). Bei Streitigkeiten (mit der Stadt oder dem NABU z.B.) müssten Sie ohne Vereinsvorstand selber vor Gericht ziehen.

Wie Sie sehen, hilft also der Verein UND der Vorstand (bestehend aus seinen Vorstandsmitgliedern) jedem einzelnen Pächter, seine geliebte Gartenparzelle nutzen zu können.

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Was bekommt der Vereinsvorstand dafür?

Wir, die Mitglieder im Vorstand sind nicht im Verein angestellt, sondern in diesem ehrenamtlich tätig. Zum Wohle aller.

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Sollten Sie sich angesprochen fühlen und im Vorstand helfend tätig werden wollen, so sind Sie jederzeit herzlichst willkommen!

Nutzen

Wahrung und Vertretung der Interessen ALLER Pächter100%
Vorraussetzung um die Gartenanlage und damit die Parzellen überhaupt nutzen zu können100%
Koordinierung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gartenanlage, was sonst jeder einzelne selber machen müsste100%
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