was steht an, was sollte man wissen
Wie der Gärtner, so der Garten. (Hebräisches Sprichwort)
Aufgrund des erhöhten Aufkommens von Bewerbungen um eine Gartenparzelle können wir leider bis auf weiteres keine Anmeldungen / Vormerkungen / Bewerbungen annehmen.
Wir bitten von Anrufen, E-Mails u.a. abzusehen und werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle über eine Änderung informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Zufahrtstore sind GENERELL, PRINZIPIELL und DAUERHAFT in VOLLER BREITE frei zu halten!
Fahrzeuge, welche diese Tore versperren (voll oder auch "nur" teilweise), werden auf Kosten des Halters OHNE Ankündigung unverzüglich abgeschleppt! Außerdem erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt mit Bildmaterial.
Wir bitten alle Pächter, dies zu berücksichtigen und auch Ihren Besuchern mitzuteilen.
Achten Sie bitte darauf, dass Rettungsfahrzeuge (inkl. großer Löschfahrzeuge) JEDERZEIT und PROBLEMLOS einfahren können.
Das Befahren der Gartenanlage ist ausschließlich zum Be- und Entladen erlaubt. Hierzu notwendige Tätigkeiten sind unverzüglich und ohne Verzögerung vorzunehmen. Dauerhaftes Parken ist strikt untersagt!
Fahren Rettungsfahrzeuge in unsere Gartenanlage ein, haben ALLE Fahrzeuge, welche sich im Inneren der Anlage befinden, diese umgehend zu verlassen!
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder und fahren innerhalb der gesamten Anlage NIEMALS mehr als SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Kommt ein Kind aus einem Stichweg ohne nach links und rechts zu schauen gerannt, sind auch 10 km/h schon 7 zu viel...
Liebe Vereinsmitglieder,
Benötigen Sie einen Schlüssel, um das Vereinsgelände zum Zwecke der Be- und Entladung befahren zu können, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eines unserer Vorstandsmitglieder.
Aus organisatorischen Gründen weisen wir jedoch darauf hin, dass eine Anmeldung hierzu mindestens 3 Tage vorher erfolgen muss.
Bitte beachten Sie, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig und somit nicht immer und sofort verfügbar ist.
NOTFALLSCHLÜSSEL
Für den NOTFALL (ausschließlich Einlass von Rettungskräften) befindet sich an beiden Toren je ein Safe mit dem Torschlüssel.
Um diesen zu öffnen, rufen Sie bitte ein beliebiges Vorstandsmitglied (Telefonliste am Safe) an.
Dieses nennt Ihnen den Code, welchen Sie über Zahnradeinstellung eingeben, den Safe öffnen und den Schlüssel entnehmen können.
Ab sofort bietet der Verein seinen Pächtern die Möglichkeit (gegen ein geringes Entgelt) benzingetriebene Geräte zu mieten.
Näheres hierzu unter dem Punkt "über uns -- Mietgeräte"
WICHTIG: Die Anmeldung muss mindestens 3 Tage vor Übernahmewunschtermin bei unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Zanger, erfolgen.
Liebe Vereinsmitglieder.
Wie oft sucht man Hilfe bei Tätigkeiten, die einem selbst unmöglich sind?
Oder möchte Dinge verschenken, die noch gut, aber nicht mehr benötigt sind?
Wir wollen an dieser Stelle allen Mitgliedern ein schwarzes Brett zur Verfügung stellen, auf welchem kostenlos gesucht und gefunden werden kann.
Mit Klick auf den Button öffnet sich eine neue Seite, auf welcher Sie eine Übersicht über alle Suchanfragen und Angebote erhalten. Sie können sich nun entweder direkt an den Inserenten wenden, oder an Herrn Gade, der diese Seite betreut. Manche Inserenten möchten vorerst anonym bleiben.
Möchten Sie eine Hilfsanfrage starten, oder haben etwas kostenlos abzugeben, so schicken Sie bitte eine E-Mail an info@kgv-werderau.de. Bei Dingen, welche verschenkt werden sollen, sind Bilder immer hilfreich ...
Bitte teilen Sie auch mit, bis wann Ihr Inserat sichtbar sein soll. Nach Ablauf des genannten Datums wird das Inserat gelöscht. Ohne Angabe einer Zeitschiene verbleibt das Inserat standardmäßig 4 Wochen und wird erst dann entfernt.
Viel Spaß beim Stöbern, Euer Vorstand
Für Anhänger und Wohnmobile gilt folgende Regelung:
Hauptsaison (April bis Oktober):
- der Parkplatz darf NICHT als "Abstellfläche" (Dauerparker) genutzt werden
- ein Abstellen über 48 h hinaus bedarf der Mitteilung und Zustimmung seitens des Vorstandes.
Nebensaison (November bis März):
- Anhänger und Wohnmobile dürfen nach Rücksprache UND Genehmigung seitens des Vorstandes abgestellt werden.
- Notwendig hierzu ist außer der Genehmigung die Mitteilung des Kennzeichens UND die Dauer der Abstellung
- nicht gemeldete Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Auf unserem Parkplatz steht der zweite Container für Grünschnitt bereit. Sobald dieser voll ist, wird er abgefahren und ein neuer gestellt.
Gemäß Beschluss zur Jahreshauptversammlung wird die gesamte Gartensaison ein Container bereitgestellt werden, maximal jedoch 4 Stück.
Bitte achten Sie darauf, nur Grünschnitt und keinen Müll in diesen zu verbringen und die Einlage des Schnittgutes so zu gestalten,
dass auch andere Pächter nach Ihnen diesen noch nutzen können.
Es ist untersagt, Grünschnitt oder sonstige Abfälle NEBEN dem Container abzulegen.
Eine notwendige Beräumung findet dann auf Kosten des betreffenden Pächters statt, eine Abmahnung wird ausgesprochen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht – bei uns sind viele Menschen zu Fuß unterwegs.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Befahren der Kleingartenanlage mit motorgetriebenen Zweiradfahrzeugen nicht gestattet ist. Dazu zählen insbesondere Mopeds, Mofas, Motorroller und E-Scooter. Bitte nutzen Sie für diese Fahrzeuge den dafür vorgesehenen Parkplatz.
Für alle Fahrzeuge, die sich innerhalb der Anlage bewegen dürfen – auch für Fahrräder – gilt aus Gründen der Sicherheit:
Maximal Schrittgeschwindigkeit = 3 km/h.
In unserer Anlage sind regelmäßig Kinder, ältere Menschen und andere Fußgänger unterwegs. Unangepasste Geschwindigkeit kann schnell zu gefährlichen Situationen führen.
Rücksicht geht vor Geschwindigkeit.
Unsere Kinder und Senioren sind besonders auf Ihre Rücksichtnahme angewiesen.
Der Vorstand sagt – auch in ihrem Namen – Danke!
Das Betreten des ehemaligen Industriegeländes (auch „Veith-Gelände“ genannt) ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die drei unmittelbar angrenzenden Pächter. Diese sind berechtigt, das Gelände ausschließlich über die für sie vorgesehene Zuwegung und nur innerhalb dieses festgelegten Bereichs zu betreten.
Alle anderen Pächter, Angehörigen sowie Besucher dürfen das Gelände nicht betreten.
Der Vorstand
Auf unserem Parkplatz befindet sich derzeit eine größere Menge angefahrener Erde. Diese wurde geprüft und kann in den Gärten verwendet werden.
Die Erde steht allen Pächterinnen und Pächtern kostenlos zur Verfügung. Es gibt keine Begrenzung der Abnahmemenge. Sie können so viel Erde entnehmen, wie Sie für Ihren Garten benötigen.
Liebe Grüße, Euer Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,
Am Samstag, den 31.10.2026, wird um 9.00 Uhr das Wasser in unserer Anlage abgestellt und gleichzeitig alle Oberteile der Hauptventile in allen Gärten getauscht. Hierzu ist es unabdingbar, dass ALLE Parzellen AB 9.00 Uhr offen und somit zugänglich sind.
Sollte ein Garten nicht zugänglich sein, greifen die auf der Hauptversammlung vom 11.04.2026 festgelegten Regelungen.
Details zum Uhrenausbau finden Sie hier. Einfach klicken, es öffnet sich eine neue Seite.
Details zum Austausch der Oberteile der Hauptventile finden Sie hier. Einfach klicken, es öffnet sich eine neue Seite.
Bitte denken Sie an die Abgabe Ihrer Wasserstandsmeldung. Diese muss spätestens bis zum 30.11.2026 beim Vorstand eingegangen sein. Die Meldung kann entweder per E-Mail an info@kgv-werderau.de gesendet oder in einen der beiden Vereinsbriefkästen eingeworfen werden. Bitte geben Sie sowohl bei der Meldung per E-Mail als auch bei Einwurf in den Vereinsbriefkasten immer den Namen des Pächters und die Gartennummer an.
Der Vorstand
Versicherungspflicht, Heckenschnitt, Sichtschutz - immer wieder aufkommende Fragen
Generell gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Ruhestörender Lärm ist prinzipiell zu vermeiden. An die Ruhezeiten ist JEDER gebunden. Die Anlage muss nach den Vorgaben verschlossen werden. Heckenschnitt & Grasmahd ist nach den Vorgaben auch vor dem eigenen Garten durchzuführen.
Sie als Pächter müssen sich im Klaren sein: wenn Sie oder Ihr Garten einen Schaden verursachen, müssen Sie diesen bezahlen. Daher ist es ratsam, eine Versicherung zu besitzen, außer Sie möchten aus eigener Tasche zahlen. Der Verein haftet jedenfalls in KEINEM Fall.
Prinzipiell gilt: was neu gewachsen ist, darf runter! Einen Pflegeschnitt dürfen Sie zu jeder Zeit durchführen. Sie müssen sich lediglich versichern, dass sich in Ihrer Hecke KEINE Vogelnester befinden. Einen "Stockschnitt", also das Zurückschneiden bis auf den Boden, dürfen Sie hingegen nur zwischen dem 01.10. und 28.02. durchführen.
Als Sichtschutz nach außen dürfen Sie ausschließlich eine Hecke, oder einen Maschendrahtzaun setzen.
Alles andere (Holzzaun, Plastik, Folien etc. pp.) ist entweder verboten, oder mit dem Vorstand abzusprechen & zu genehmigen.
Ganz wichtig: Thuja dürfen NICHT mehr NEU gepflanzt werden. Alte haben Bestandsschutz.
Ein Garten ist kein Lager. Er dient der Erholung ALLER Bürger. Als Richtwert im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung gilt: je 1/3 für Erholung (Rasen), 1/3 für Obst & Gemüse (Beet&Baum), 1/3 für Wege, Laube & Terrasse (bebaute Fläche)
Ein Garten ist keine Schmiede, keine Betonfestung, keine Schreinerei. Laube und Nebengelass inkl. Terrasse dürfen in Summe 24qm nicht übersteigen. Bauvorhaben sind nach Möglichkeit während der Nebensaison durchzuführen. In der Hauptsaison bedürfen diese einer Mitteilung an und Zustimmung durch den Vorstand.