Termine & News


was steht an, was sollte man wissen

Wie der Gärtner, so der Garten. (Hebräisches Sprichwort)

Vormerkungsstop

Auf Grund des erhöhten Aufkommens von Bewerbungen um eine Gartenparzelle können wir leider bis auf weiteres keine Anmeldungen / Vormerkungen / Bewerbungen annehmen.

Wir bitten von Anrufen, E-Mails u.a. abzusehen und werden zu gegebener Zeit über eine Änderung diesbezüglich informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Unser Nachbarverein KGV Südstadt e.V. ist jedoch in der glücklichen Lage, noch einige wenige Parzellen anbieten zu können.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit diesem unter kgv.suedstadt@gmail.com in Verbindung.

Liebe Vereinsmitglieder,

Hiermit möchten wir Sie herzlichst zu unserer 29. Mitgliederversammlung am Samstag den 22.02.2025 um 14.00 Uhr einladen.

Veranstaltungsort: Gaststätte ESV Flügelrad

Finkenbrunn 145, 90496 Nürnberg

Bei Verhinderung der Teilnahme bitten wir um kurze Information.

Bitte denken Sie auch an die Übergabe einer Kopie Ihres Fahrzeugscheines, falls Sie beabsichtigen Ihren Anhänger auf unserem Parkplatz abzustellen.

Ohne würde dieser auf Ihre Kosten entfernt.

Die postalisch versandte Einladung zur Jahreshauptversammlung finden Sie -->HIER<-- Einfach klicken, es öffnet sich eine neue Seite.

Liebe Vereinsmitglieder, Pächter, liebe Gartenfreunde.

Am Samstag den 29.03.2025 wird ab 09.00 Uhr das Wasser in unserer Gartenanlage angestellt.

Hierzu benötigen wir wieder ein paar helfende Hände.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Vorstandschaft.

Die Wassseruhren werden, wie in der Vergangenheit, von jedem Pächter selber eingebaut. Wer hierbei Hilfe benötigt meldet sich auch in diesem Fall bitte bei der Vorstandschaft.

Der Einbau der Wasseruhren ist für jeden Pächter Pflicht!

WICHTIG:

An diesem Tag wird auch eine Gartenbegehung der gesamten Anlage durch den Vorstand erfolgen. Daher ist es notwendig, das alle Pächter anwesend sind, oder zumindest einen Zugang zu Ihrer Parzelle gewähren.

Nicht anwesenden Pächtern wird der Mehraufwand zum Betreten der Parzelle in Rechnung gestellt. Etwaige Beschädigungen an Schlössern oder Toren gehen zu Lasten des jeweiligen Pächters.

Der Container wurde nun abgefahren, in diesem Jahr wird kein neuer mehr gestellt.

Ob in 2025 wieder Container gestellt werden, wird zur Jahreshauptversammlung entschieden.

Leider haben sich nicht alle Pächter an unsere Vorgaben gehalten. Es wurden wiederholt Mülltüten IN den Container geworfen, vor dem Container abgestellt, selbst ein herrenloser (gefüllter) Laubsammler befindet sich nun dort.

Wir fordern die Verursacher hiermit auf, diese Müllsäcke und den Laubsammler umgehend zu entfernen.

Ansonsten sind wir als Vorstand gehalten die Verursacher zu ermitteln, eine Kostenrechnung für die Entsorgung zu erstellen sowie gegebenenfalls eine Abmahnung auszusprechen.

Sachdienliche Hinweise hierzu richten Sie bitte direkt an den Vorstand.


Die Zufahrtstore sind GENERELL, PRINZIPIELL und DAUERHAFT in VOLLER BREITE frei zu halten!

Fahrzeuge, welche diese Tore versperren (voll oder auch "nur" teilweise), werden auf Kosten des Halters OHNE Ankündigung unverzüglich abgeschleppt! Außerdem erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt mit Bildmaterial.

Wir bitte alle Pächter, dies zu berücksichtigen und auch Ihren Besuchern mitzuteilen.

Achten Sie bitte darauf, das Rettungsfahrzeuge (incl. großer Löschfahrzeuge) JEDERZEIT und PROBLEMLOS einfahren können.

Das Befahren der Gartenanlage ist ausschließlich zum Be- und Entladen erlaubt. Hierzu notwendige Tätigkeiten sind unverzüglich und ohne Verzögerung vorzunehmen. Dauerhaftes Parken ist strikt untersagt!

Fahren Rettungsfahrzeuge in unsere Gartenanlage ein, haben ALLE Fahrzeuge, welche sich im inneren der Anlage befinden, diese umgehend zu verlassen!

Bei Zuwiderhandlungen sprechen wir eine sofortige Abmahnung, im Wiederholungsfall eine Kündigung, aus.


Schrittgeschwindigkeit

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder und fahren innerhalb der gesamten Anlage NIEMALS mehr als SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Kommt ein Kind aus einem Stichweg ohne nach links und rechts zu schauen gerannt, sind auch 10 km/h schon 7 zuviel...

Ab sofort bietet der Verein seinen Pächtern die Möglichkeit (gegen ein geringes Entgeld) benzingetriebene Geräte zu mieten.
Näheres hierzu unter dem Punkt "über uns -- Mietgeräte"

Für Anhänger und Wohnmobile gilt folgende Regelung:
Hauptsaison (März bis Oktober):

- der Parkplatz darf NICHT als "Abstellfläche" (Dauerparker) genutzt werden

- ein Abstellen über 48h hinaus bedarf der Mitteilung und Zustimmung seitens des Vorstandes.

Nebensaison (Oktober bis März):

- Anhänger und Wohnmobile dürfen nach Rücksprache UND Genehmigung seitens des Vorstandes abgestellt werden.

- Notwendig hierzu ist außer der Genehmigung die Mitteilung des Kennzeichens UND die Dauer der Abstellung

- nicht gemeldete Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

über uns


Wissenswertes zu unserer Geschichte, der Anlage, dem Vorstand, der Gartenordnung & vieles mehr

Allgemeines über uns

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der Vorstand

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Mietgeräte

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Satzung & Gartenordnung

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Bilder & Impressionen

Allgemeines


Versicherungspflicht, Heckenschnitt, Sichtschutz - immer wieder aufkommende Fragen

Regeln der Vernunft


Generell gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Ruhestörender Lärm ist prinzipiell zu vermeiden. An die Ruhezeiten ist JEDER gebunden. Die Anlage muß nach den Vorgaben verschlossen werden. Heckenschnitt & Grasmahd ist nach den Vorgaben auch vor dem eigenen Garten durchzuführen.

Versicherung - Pflicht oder Spaß

Sie als Pächter müssen sich im Klaren sein: wenn Sie oder Ihr Garten einen Schaden verursachen, müssen Sie diesen bezahlen. Daher ist es ratsam, eine Versicherung zu besitzen, außer Sie möchten aus eigener Tasche zahlen. Der Verein haftet jedenfalls in KEINEM Fall.

Heckenschnitt - was darf ich wann

Prinzipiell gilt: was neu gewachsen ist, darf runter! Einen Pflegeschnitt dürfen Sie zu jeder Zeit durchführen. Sie müssen sich lediglich versichern, das sich in Ihrer Hecke KEINE Vogelnester befinden. Einen "Stockschnitt", also das Zurückschneiden bis auf den Boden, dürfen Sie hingegen nur zwischen dem 30.10. und 30.03.

Sichtschutz

Als Sichtschutz nach außen dürfen Sie ausschließlich eine Hecke (KEINE THUJA!), oder einen Maschendrahtzaun setzen. Alles andere (Holzzaun, Plastik, Folien etc. pp.) ist entweder verboten, oder mit dem Vorstand abzusprechen UND zu genehmigen. Ganz wichtig: Thuja dürfen NICHT mehr NEU gepflanzt werden. Alte haben Bestandsschutz.

Gartennutzung allgemein

Ein Garten ist kein Lager. Er dient der Erholung ALLER Bürger. ALs Richtwert im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung gilt: je 1/3 für Erholung (Rasen), 1/3 für Obst & Gemüse (Beet&Baum), 1/3 für Wege, Laube & Terrasse (bebaute Fläche)

Garten, meine Baustelle

Ein Garten ist keine Schmiede, keine Betonfestung, keine Schreinerei. Laube und Nebengelaß incl. Terrasse dürfen in Summe 24qm nicht übersteigen. Bauvorhaben sind nach Möglichkeit während der Nebensaison durchzuführen. In der Hauptsaison bedürfen diese einer Mitteilung an und Zustimmung durch den Vorstand.

unsere Kontaktdaten:

mail: info@kgv-werderau.de

Tel.:  +49 172 8619 673

Postanschrift: 1. Vorsitzender Rainer Zanger, Keilstr.04, 90455 Nürnberg

Besuchsadresse: Forsterstr. 55b, 90441 Nürnberg