was steht an, was sollte man wissen
Wie der Gärtner, so der Garten. (Hebräisches Sprichwort)
Auf Grund des erhöhten Aufkommens von Bewerbungen um eine Gartenparzelle können wir leider bis auf weiteres keine Anmeldungen / Vormerkungen / Bewerbungen annehmen.
Wir bitten von Anrufen, E-Mails u.a. abzusehen und werden zu gegebener Zeit über eine Änderung diesbezüglich informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unser Nachbarverein KGV Südstadt e.V. ist jedoch in der glücklichen Lage, noch einige wenige Parzellen anbieten zu können.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit diesem unter kgv.suedstadt@gmail.com in Verbindung.
Liebe Vereinsmitglieder, Pächter, liebe Gartenfreunde.
Am Donnerstag den 31. Oktober 2024 wird das Wasser abgesperrt.
Sollten Sie Fragen haben, oder Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Vorstand.
Die genaue Vorgehensweise wird -->HIER<-- erklärt. Einfach klicken, es öffnet sich eine neue Seite.
1000 lieben Dank an unseren Herrn Kestner, der diese Seite erstellt hat!
Ab dem 11.10.2024 werden wir unseren Mitgliedern wieder einen Container für Schnittgut auf dem Parkplatz zur Verfügung stellen.
Wir bitten darum, keine sonstigen Abfälle in diesem zu verbringen.
Großes Schnittgut, wie z.B. dicke oder lange Äste (lang ist größer 1 Meter), bitten wir vorab klein zu schneiden, damit dieses den Container nicht blockieren. Somit geben Sie auch dem nächsten Pächter die Möglichkeit, den Container noch nutzen zu können.
Der gesamte Stellplatzbereich des Containers wird Videoüberwacht!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Die Zufahrtstore sind GENERELL, PRINZIPIELL und DAUERHAFT in VOLLER BREITE frei zu halten!
Fahrzeuge, welche diese Tore versperren (voll oder auch "nur" teilweise), werden auf Kosten des Halters OHNE Ankündigung unverzüglich abgeschleppt! Außerdem erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt mit Bildmaterial.
Wir bitte alle Pächter, dies zu berücksichtigen und auch Ihren Besuchern mitzuteilen.
Achten Sie bitte darauf, das Rettungsfahrzeuge (incl. großer Löschfahrzeuge) JEDERZEIT und PROBLEMLOS einfahren können.
Das Befahren der Gartenanlage ist ausschließlich zum Be- und Entladen erlaubt. Hierzu notwendige Tätigkeiten sind unverzüglich und ohne Verzögerung vorzunehmen. Dauerhaftes Parken ist strikt untersagt!
Fahren Rettungsfahrzeuge in unsere Gartenanlage ein, haben ALLE Fahrzeuge, welche sich im inneren der Anlage befinden, diese umgehend zu verlassen!
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder und fahren innerhalb der gesamten Anlage NIEMALS mehr als SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Kommt ein Kind aus einem Stichweg ohne nach links und rechts zu schauen gerannt, sind auch 10 km/h schon 7 zuviel...
Ab sofort bietet der Verein seinen Pächtern die Möglichkeit (gegen ein geringes Entgeld) benzingetriebene Geräte zu mieten.
Näheres hierzu unter dem Punkt "über uns -- Mietgeräte"
Für Anhänger und Wohnmobile gilt folgende Regelung:
Hauptsaison (März bis Oktober):
- der Parkplatz darf NICHT als "Abstellfläche" (Dauerparker) genutzt werden
- ein Abstellen über 48h hinaus bedarf der Mitteilung und Zustimmung seitens des Vorstandes.
Nebensaison (Oktober bis März):
- Anhänger und Wohnmobile dürfen nach Rücksprache UND Genehmigung seitens des Vorstandes abgestellt werden.
- Notwendig hierzu ist außer der Genehmigung die Mitteilung des Kennzeichens UND die Dauer der Abstellung
- nicht gemeldete Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Versicherungspflicht, Heckenschnitt, Sichtschutz - immer wieder aufkommende Fragen
Generell gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Ruhestörender Lärm ist prinzipiell zu vermeiden. An die Ruhezeiten ist JEDER gebunden. Die Anlage muß nach den Vorgaben verschlossen werden. Heckenschnitt & Grasmahd ist nach den Vorgaben auch vor dem eigenen Garten durchzuführen.
Sie als Pächter müssen sich im Klaren sein: wenn Sie oder Ihr Garten einen Schaden verursachen, müssen Sie diesen bezahlen. Daher ist es ratsam, eine Versicherung zu besitzen, außer Sie möchten aus eigener Tasche zahlen. Der Verein haftet jedenfalls in KEINEM Fall.
Prinzipiell gilt: was neu gewachsen ist, darf runter! Einen Pflegeschnitt dürfen Sie zu jeder Zeit durchführen. Sie müssen sich lediglich versichern, das sich in Ihrer Hecke KEINE Vogelnester befinden. Einen "Stockschnitt", also das Zurückschneiden bis auf den Boden, dürfen Sie hingegen nur zwischen dem 30.10. und 30.03.
Als Sichtschutz nach außen dürfen Sie ausschließlich eine Hecke (KEINE THUJA!), oder einen Maschendrahtzaun setzen. Alles andere (Holzzaun, Plastik, Folien etc. pp.) ist entweder verboten, oder mit dem Vorstand abzusprechen UND zu genehmigen. Ganz wichtig: Thuja dürfen NICHT mehr NEU gepflanzt werden. Alte haben Bestandsschutz.
Ein Garten ist kein Lager. Er dient der Erholung ALLER Bürger. ALs Richtwert im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung gilt: je 1/3 für Erholung (Rasen), 1/3 für Obst & Gemüse (Beet&Baum), 1/3 für Wege, Laube & Terrasse (bebaute Fläche)
Ein Garten ist keine Schmiede, keine Betonfestung, keine Schreinerei. Laube und Nebengelaß incl. Terrasse dürfen in Summe 24qm nicht übersteigen. Bauvorhaben sind nach Möglichkeit während der Nebensaison durchzuführen. In der Hauptsaison bedürfen diese einer Mitteilung an und Zustimmung durch den Vorstand.