Termine & News


was steht an, was sollte man wissen

Wie der Gärtner, so der Garten. (Hebräisches Sprichwort)

 

Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort wieder Vormerkungen / Bewerbungen zur Pacht einer Gartenparzelle annehmen.

Derzeit wird in unserer Anlage ein neues Areal erschlossen, in welchem wir ab 2026 ca. 20 komplett neue Parzellen anbieten werden.

Ihr Vorteil bei einer frühen Bewerbung: Sie können Lage und Gestaltung Ihrer Parzelle selber mitbestimmen.

Sie sind interessiert? Ihr Wohnsitz befindet sich in Nürnberg?

Dann schicken Sie uns noch heute Ihre Bewerbung an:

info@kgv-werderau.de

oder postalisch an unseren 1. Vorsitzenden:

Rainer Zanger, Keilstr.04, 90455 Nürnberg


Die Zufahrtstore sind GENERELL, PRINZIPIELL und DAUERHAFT in VOLLER BREITE frei zu halten!

Fahrzeuge, welche diese Tore versperren (voll oder auch "nur" teilweise), werden auf Kosten des Halters OHNE Ankündigung unverzüglich abgeschleppt! Außerdem erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt mit Bildmaterial.

Wir bitten alle Pächter, dies zu berücksichtigen und auch Ihren Besuchern mitzuteilen.

Achten Sie bitte darauf, das Rettungsfahrzeuge (incl. großer Löschfahrzeuge) JEDERZEIT und PROBLEMLOS einfahren können.

Das Befahren der Gartenanlage ist ausschließlich zum Be- und Entladen erlaubt. Hierzu notwendige Tätigkeiten sind unverzüglich und ohne Verzögerung vorzunehmen. Dauerhaftes Parken ist strikt untersagt!

Fahren Rettungsfahrzeuge in unsere Gartenanlage ein, haben ALLE Fahrzeuge, welche sich im inneren der Anlage befinden, diese umgehend zu verlassen!

Bei Zuwiderhandlungen sprechen wir eine sofortige Abmahnung, im Wiederholungsfall eine Kündigung, aus.


Schrittgeschwindigkeit

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder und fahren innerhalb der gesamten Anlage NIEMALS mehr als SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Kommt ein Kind aus einem Stichweg ohne nach links und rechts zu schauen gerannt, sind auch 10 km/h schon 7 zuviel...

Liebe Vereinsmitglieder,

Benötigen Sie einen Schlüssel, um das Vereinsgelände zum Zwecke der Be- und Entladung befahren zu können, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eines unserer Vorstandsmitglieder.

Aus organisatorischen Gründen weisen wir jedoch darauf hin, das eine Anmeldung hierzu mindestens 3 Tage vorher erfolgen muss.

Bitte beachten Sie, das der Vorstand ehrenamtlich tätig und somit nicht immer und sofort verfügbar ist.



NOTFALLSCHLÜSSEL

Für den NOTFALL (ausschliesslich Einlass von Rettungskräften) befindet sich an beiden Toren je ein Safe mit dem Torschlüssel.

Um diesen zu öffnen, rufen Sie bitte ein beliebiges Vorstandsmitglied (Telefonliste am Safe) an.

Dieses nennt Ihnen den Code, welchen Sie über Zahnradeinstellung eingeben, den Safe öffnen und den Schlüssel entnehmen können.

Ab sofort bietet der Verein seinen Pächtern die Möglichkeit (gegen ein geringes Entgeld) benzingetriebene Geräte zu mieten.
Näheres hierzu unter dem Punkt "über uns -- Mietgeräte"

Für Anhänger und Wohnmobile gilt folgende Regelung:
Hauptsaison (März bis Oktober):

- der Parkplatz darf NICHT als "Abstellfläche" (Dauerparker) genutzt werden

- ein Abstellen über 48h hinaus bedarf der Mitteilung und Zustimmung seitens des Vorstandes.

Nebensaison (Oktober bis März):

- Anhänger und Wohnmobile dürfen nach Rücksprache UND Genehmigung seitens des Vorstandes abgestellt werden.

- Notwendig hierzu ist außer der Genehmigung die Mitteilung des Kennzeichens UND die Dauer der Abstellung

- nicht gemeldete Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

Liebe Vereinsmitglieder,

Gegründet 1996, jährt sich unser Vereinsbestehen 2026 nun zum 30. Mal.

Ein traumhaftes Naherholungsjuwel ist gewachsen, Freundschaften haben sich entwickelt, voller Stolz blicken wir auf diese 30 Jahre und unsere bezaubernde Anlage, ein Kleinod mitten im Herzen von Nürnberg.

Dies möchten wir gebührend feiern und benötigen bei der Umsetzung Ihre tatkräftige Unterstützung.

Ein 5-köpiges Organisationsteam soll gebildet werden und – Hand in Hand mit dem Vorstand – für Organisation, Planung und Durchführung verantwortlich zeichnen.

Möchten Sie uns bei einem unvergesslichen Fest helfen? Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann setzen Sie sich bitte mit einem unserer Vorstandsmitglieder in Verbindung, um Details zu besprechen.

Es Dankt Ihnen die Vorstandschaft und der gesamte Kleingartenverein Gleisdreieck Werderau e.V.

Wir haben unseren Pächtern wieder einen neuen Container für Grünschnitt auf dem Parkplatz bereitgestellt.

Bitte achten Sie darauf, nur Grünschnitt und keinen Müll in diesen zu verbringen und die Einlage des Schnittgutes so zu gestalten, dass auch andere Pächter nach Ihnen diesen noch nutzen können.

Sobald der Container voll ist, wird dieser abgefahren, der nächste Container kommt dann im Oktober

Es ist untersagt, Grünschnitt oder sonstige Abfälle NEBEN dem Container abzulegen.

Eine notwendige Beräumung findet dann auf Kosten des betreffenden Pächters statt, eine Abmahnung wird ausgesprochen.

Liebe Vereinsmitglieder,

Bei Bedarf an Pferdedung als Dünger für Ihren Garten, wurde uns ein Angebot unterbreitet.

Zum lesen und zur Kontaktaufnahme klicken Sie einfach -->HIER<-- , es öffnet sich eine neue Seite.

über uns


Wissenswertes zu unserer Geschichte, der Anlage, dem Vorstand, der Gartenordnung & vieles mehr

Allgemeines über uns

.

.

der Vorstand

.

.

Mietgeräte

.

.

Satzung & Gartenordnung

Forum Tipps Hilfe

Bilder & Impressionen

Allgemeines


Versicherungspflicht, Heckenschnitt, Sichtschutz - immer wieder aufkommende Fragen

Regeln der Vernunft


Generell gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Ruhestörender Lärm ist prinzipiell zu vermeiden. An die Ruhezeiten ist JEDER gebunden. Die Anlage muß nach den Vorgaben verschlossen werden. Heckenschnitt & Grasmahd ist nach den Vorgaben auch vor dem eigenen Garten durchzuführen.

Versicherung - Pflicht oder Spaß

Sie als Pächter müssen sich im Klaren sein: wenn Sie oder Ihr Garten einen Schaden verursachen, müssen Sie diesen bezahlen. Daher ist es ratsam, eine Versicherung zu besitzen, außer Sie möchten aus eigener Tasche zahlen. Der Verein haftet jedenfalls in KEINEM Fall.

Heckenschnitt - was darf ich wann

Prinzipiell gilt: was neu gewachsen ist, darf runter! Einen Pflegeschnitt dürfen Sie zu jeder Zeit durchführen. Sie müssen sich lediglich versichern, das sich in Ihrer Hecke KEINE Vogelnester befinden. Einen "Stockschnitt", also das Zurückschneiden bis auf den Boden, dürfen Sie hingegen nur zwischen dem 30.10. und 30.03.

Sichtschutz

Als Sichtschutz nach außen dürfen Sie ausschließlich eine Hecke (KEINE THUJA!), oder einen Maschendrahtzaun setzen. Alles andere (Holzzaun, Plastik, Folien etc. pp.) ist entweder verboten, oder mit dem Vorstand abzusprechen UND zu genehmigen. Ganz wichtig: Thuja dürfen NICHT mehr NEU gepflanzt werden. Alte haben Bestandsschutz.

Gartennutzung allgemein

Ein Garten ist kein Lager. Er dient der Erholung ALLER Bürger. ALs Richtwert im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung gilt: je 1/3 für Erholung (Rasen), 1/3 für Obst & Gemüse (Beet&Baum), 1/3 für Wege, Laube & Terrasse (bebaute Fläche)

Garten, meine Baustelle

Ein Garten ist keine Schmiede, keine Betonfestung, keine Schreinerei. Laube und Nebengelaß incl. Terrasse dürfen in Summe 24qm nicht übersteigen. Bauvorhaben sind nach Möglichkeit während der Nebensaison durchzuführen. In der Hauptsaison bedürfen diese einer Mitteilung an und Zustimmung durch den Vorstand.

unsere Kontaktdaten:

mail: info@kgv-werderau.de

Tel.:  +49 172 8619 673

Postanschrift: 1. Vorsitzender Rainer Zanger, Keilstr.04, 90455 Nürnberg

Besuchsadresse: Forsterstr. 55b, 90441 Nürnberg